Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit Sorgfalt und in unparteilicher Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff des BGB, der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Usancen unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes, zu denen wir uns als Mitglied des IVD (Immobilienver-band Deutschland) verpflichtet haben.
Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder/und die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt.
Wenn wir zusätzlich dem rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftrag-gebern „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ zugrunde legen, so geschieht dies in Erfüllung und Ausgestaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und unter strikter Wahrung des gerechten Ausgleichs der gegenseitigen Rechte und Pflichten mit dem Ziel der Rationalisierung des Geschäftsablaufes. Wir stehen jedem unserer Auftraggeber für eventuell gewünschte Erläu-terungen bei den Geschäftsbedingungen gern zur Verfügung.
§ 1 An Maklerprovision einschließlich der heutigen Mehrwertsteuer sind zu zahlen:
a) An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, d.h. von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen: vom Käufer 5,8 %; bei Doppeltätigkeit von Käufer und Verkäufer je 3,48 %
b) Bei Projekten/Werklieferungsverträgen/GU-Generalübernehmer-verträgen o. ä. von jeder Vertragsseite je 3,48 %.
c) Erbbaurechte vom Grundstückswert und etwa bestehenden Auf- bauten berechnet: von Erbbaugeber und Erbbaunehmer je 3,48 %.
d) Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Objektes, vom Berechtigten 1,16 %.
§ 2 Bei Vermietungen oder Verpachtungen, zahlbar vom Mieter/Pächter einschließlich der heutigen Mehrwertsteuer:
a) Bei Mietverträgen, unabhängig von evtl. vereinbarter geringerer Vertragsdauer als 5 Jahren und bis zu 5 Jahren, beträgt die Maklerprovision 2,32 Monatsmieten.
b) Bei einer Vertragsdauer von über 5 Jahren, berechnet von der jeweils sich ergebenden Vertragssumme, bezogen auf die Lauf- zeit des vereinbarten Mietvertrages, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Mietsumme: 3,48 %.
c) Dem Mieter eingeräumte Option(en) auf Verlängerung des Mietvertrages wird/werden wie Vertragslaufzeiten behandelt: 3,48 % der Mietsumme von Vertrags- und Optionszeitraum.
Zur Mietsumme gehören auch alle sonstigen vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen, mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten und Mehrwertsteuer.
§ 3 Die in den §§ 1 und 2 genannten Provisionssätze enthalten die heute gesetzlich bestimmte Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, so gilt der Steuersatz als vereinbart, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit unserer Provisionsrechnung gültig ist.
§ 4 a) Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Die Provision ist fällig und zahlbar 8 Tage nach Rechnungserteilung.
b) Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abge- schlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.
c) Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unsrem Angebotsinhalt abweicht.
d) Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit Verhandlungsparteien direkte Verhandlung aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
§ 5 Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.
a) Ein uns erteilter Alleinauftrag begründet für den Auftraggeber und uns ein besonderes Treueverhältnis. Demgemäß sind direkt an den Auftraggeber herantretende Interessenten unter Bezugnahme auf das bestehende Auftragsverhältnis stets und ausschließlich an uns zu verweisen. Insofern enthält sich der Auftraggeber der eigenen Abschlusstätigkeit.
b) Jeder Alleinauftrag ist nur für eine festzulegende bestimmte Frist erteilt; diese beträgt längstens 2 Jahre. Die Kündigungsfrist für beide Seiten beträgt 3 Monate, andernfalls verlängert sich der Alleinauftrag um 1 weiteres Jahr. Die Kündigung hat schriftlich mittels Einschreiben/Rückschein zu erfolgen.
§ 7 Bei Vertragsabschluss hat der Auftraggeber uns auf Verlangen die Vertragspartei bekannt zu geben.
§ 8 Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.
§ 9 Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern er dies unterlässt, haben wir Anspruch auf Ersatz von nachträglichen Auslagen und Zeitaufwendungen.
§ 10 Wir haben Anspruch auf Maklerprovision, wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäfts tritt, z.B. durch Enteignung, Umlegung, Zwangsversteigerung, Tausch oder Ausübung eines Vorrechts.
§ 11 Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns zum Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.
§ 12 Unsere Angebote erfolgen gemäß der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte; diese sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Schadenersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen.
§ 13 a) Abweichungen von unseren „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.
b) Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
c) An die Stelle evtl. unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Erfüllungsort und Gerichts-stand ist 27356 Rotenburg (Wümme).